Sicherheit der Spareinlagen - Kundmachung - Prag
Summary
Beunruhigung der Sparer über die Sicherheit ihrer Spareinlagen wie "in den Jahren 1909 und 1912" - Gefährdung für die betroffenen Geldinstitute, durch Rückforderungen - Besorgnis ist unbegründet, der Staat verwendet die Einlagen nicht für seine Zwecke - Verweis auf das Völkerrecht - "[...] kein Einleger [braucht] um die Sicherheit seiner Sparpfennige zu bangen" - Staatsaufsicht gibt volle Gewähr - Warnung vor "unlauteren Elementen" und davor "Einlagsbücher Privatpersonen zu verkaufen" - Der k.k. Statthalter Thun - K.k. Statthalterei-Präsidium im Königreiche Böhmen - Nr. 15.936
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Date
1914
Source
Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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